- Bauantrag
- Ein Bauantrag ist der offizielle Antrag auf Baugenehmigung für ein konkretes Bauvorhaben. In Deutschland muss jeder, der bauen will, zuvor diesen Antrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde stellen. Dem Bauantrag sind zahlreiche Unterlagen beizufügen, etwa Bauzeichnungen und Lagepläne.
- Bauaufsichtsbehörde
- Die Bauaufsichtsbehörde (oft das Bauamt) ist die Behörde, welche die Einhaltung der Bauvorschriften überwacht. Sie prüft Bauanträge und erteilt Baugenehmigungen im Rahmen der geltenden Gesetze und Bebauungspläne. Außerdem führt sie während der Bauphase Baukontrollen durch.
- Baufinanzierung
- Baufinanzierung bezeichnet die Finanzierung eines Immobilienkaufs oder -baus mithilfe eines Darlehens. In der Regel handelt es sich um langfristige Kredite, oft mit günstigeren Zinsen als normale Verbraucherkredite, da die Immobilie als Sicherheit dient.
- Baugenehmigung
- Die Baugenehmigung ist der behördliche Bescheid, der ein geplantes Bauvorhaben offiziell genehmigt. Mit der erteilten Genehmigung bestätigt die Behörde, dass das Vorhaben mit öffentlich-rechtlichen Vorschriften vereinbar ist. Ohne gültige Baugenehmigung darf nicht mit dem Bau begonnen werden.
- Baugrundstück
- Ein Baugrundstück ist ein Grundstück, das zum Bauen geeignet und bestimmt ist. In der Regel ist es innerhalb eines Baugebiets gelegen oder es existiert bereits Baurecht dafür. Um auf einem Grundstück tatsächlich bauen zu können, muss es die nötigen Eigenschaften besitzen.
- Bauland
- Bauland ist eine Fläche, die rechtlich als bebaubar ausgewiesen ist. Das bedeutet, es liegt entweder innerhalb eines im Bebauungsplan vorgesehenen Baugebiets oder die Gemeinde hat das Grundstück als baureifes Land definiert. Bauland ist in Wachstumsregionen sehr gefragt.
- Baulandmobilisierungsgesetz
- Das Baulandmobilisierungsgesetz ist eine gesetzliche Regelung aus 2021, die Kommunen mehr Möglichkeiten geben soll, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Durch dieses Gesetz wurde beispielsweise das kommunale Vorkaufsrecht gestärkt und der Teilabriss von Wohngebäuden erschwert.
- Baulast
- Eine Baulast ist eine freiwillige, öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden, was das Grundstück betrifft. Baulasten werden im Baulastenverzeichnis eingetragen.
- Bausachverständiger
- Ein Bausachverständiger (Baugutachter) ist ein Fachmann mit besonderer Erfahrung und Expertise im Bauwesen. Er kann den Zustand von Gebäuden beurteilen, Bauschäden oder Mängel feststellen und den Wert einer Immobilie fachgerecht einschätzen.
- Bauträger
- Ein Bauträger ist ein Unternehmen oder eine Person, die auf eigenes Risiko ein Bauprojekt durchführt und die schlüsselfertige Immobilie anschließend verkauft. Bauträger kaufen meist unbebaute Grundstücke, lassen darauf neue Immobilien errichten und veräußern diese dann an Endkäufer.
- Bebauungsplan
- Ein Bebauungsplan (B-Plan) ist ein verbindlicher Bauleitplan der Gemeinde, der für einen bestimmten Teil des Gemeindegebiets festlegt, was und wie dort gebaut werden darf. Er enthält Regelungen zur Art der baulichen Nutzung, zum Maß der Nutzung und zur Bauweise.
- Beleihungswert
- Der Beleihungswert ist der von der Bank ermittelte Wert einer Immobilie, bis zu dem sie diese als Sicherheit für ein Darlehen akzeptiert. Er liegt meist etwas unter dem Marktwert der Immobilie. Banken kalkulieren hier konservativ.
- Bestellerprinzip
- Das Bestellerprinzip regelt, wer bei der Vermietung einer Wohnung die Maklerprovision zahlen muss. Seit Juni 2015 gilt in Deutschland: Wer den Makler bestellt, der bezahlt. Meistens trägt somit der Vermieter die Gebühr.
- Betriebskosten
- Betriebskosten sind die laufenden Kosten, die bei der Bewirtschaftung einer Immobilie anfallen. Dazu zählen zum Beispiel Ausgaben für Wasser, Heizung, Müllabfuhr, Hausreinigung, Grundsteuer und Versicherungen. Viele dieser Kosten sind auf Mieter umlagefähig.
- Bodenrichtwert
- Der Bodenrichtwert ist ein amtlich ermittelter Orientierungswert für den Preis von Grundstücken in einer bestimmten Lage. Er gibt den durchschnittlichen Quadratmeterpreis für unbebaute Grundstücksflächen in vergleichbarer Lage an.
- Bodenwert
- Der Bodenwert ist der Wert eines Grundstücks im unbebauten Zustand. Er ergibt sich aus dem Bodenrichtwert multipliziert mit der Grundstücksfläche, wobei besondere Gegebenheiten des Grundstücks noch berücksichtigt werden können.