AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lima Invest

1. Unsere Angebote basieren auf den uns vom Grundstückseigentümer oder Verkäufer bzw. Vermieter oder durch sonstige Auskunftspersonen erteilten Informationen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit stehen wir nicht ein. Unsere Angebote sind frei bleibend und unverbindlich. Änderungen, Irrtümer und anderweitige/r Verkauf/Vermietung bleiben vorbehalten. Etwaige Abbildungen und Zeichnungen sind eventuell nur ähnlich und/oder nicht maßstabsgerecht. Exposés dienen ausschließlich der Vorabinformation. Das Angebot reicht nicht weiter als der Inhalt eines späteren Kauf- bzw. Mietvertrages.

2. Unsere Nachweise sind freibleibend, Zwischenverkäufe oder Verfügungen bleiben vorbehalten. Der Kontakt zum Verkäufer wird grundsätzlich über die Lima Invest Immobilien hergestellt. Bei anschließenden direkten Verhandlungen ist die Lima Invest Immobilien jeweils über das Ergebnis zu informieren.

3. Dieses Angebot ist nur für den Empfänger bestimmt. Bei Vertragsabschluss durch wirtschaftlich oder rechtlich verbundene Unternehmen oder Personen oder Familienangehörige des Angebotsempfängers wird die Weitergabe unterstellt. Auch hier entsteht ein unmittelbarer Provisionsanspruch. Dieser entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen bzw. wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommt.

4. Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das Gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittvorbehaltes des Angebotsempfängers aufgelöst oder aus anderen von ihm zu vertretenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist der Angebotsempfänger, wenn er den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.

4.1 Der Provisionsanspruch ist mit Abschluss des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist zahlbar sofort nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug.

4.2 Zwischen dem Erwerber und der Lima Invest Immobilien gelten nachstehende Provisionssätze. Diese sind mit Entstehen des Provisionsanspruchs an uns zu zahlen. Die Provisionssätze verstehen sich jeweils zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.3 Kauf (Asset Deal)
Im Falle eines Grundstücks-/Objektkaufes bemisst sich die zu zahlende Provision am Gesamtkaufpreis und aller damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen. Die Provision beträgt:

  • von einem Wert bis 5 Mio. € 5 %
  • von einem Wert über 5 Mio. € bis 15 Mio. € 4 %,
  • von einem Wert über 15 Mio. bis 30 Mio.€ 3 %,
  • von einem Wert ab 30 Mio. 2 %

4.4 Übertragung von Geschäftsanteilen (Share Deal)
Für die Übertragung von Geschäftsanteilen oder sonstiger Gesellschaftsrechte bemisst sich die zu zahlende Provision am jeweiligen Vertragswert – dies ist der kumulierte Wert aus unbelastetem Grundstück und Gebäuden – wie folgt:

  • von einem Wert bis 5 Mio. € 5 %
  • von einem Wert über 5 Mio. € bis 15 Mio. € 4 %,
  • von einem Wert über 15 Mio. bis 30 Mio.€ 3 %,
  • von einem Wert ab 30 Mio. 2 %

4.5 Für die Vermietung von Mietgegenständen beträgt die zu zahlende Provision 3 Nettomonatsmieten. Bei einer Vertragslaufzeit ab 10 Jahren erhöht sich die Provision auf 4 Nettomonatsmieten. Bei Vereinbarung einer Staffelmiete bildet die monatliche Durchschnittsmiete der Gesamtlaufzeit die Berechnungsgrundlage für die Provision. Bei der Berechnung werden Zeiten, während derer keine oder eine geminderte Miete zu zahlen ist, nicht berücksichtigt. Bei Vereinbarungen von Optionen (hinsichtlich Fläche oder Laufzeit) und/oder Vormietrechten erhöht sich die Provision um eine weitere Nettomonatsmiete. Die vorstehenden Bestimmungen gelten bei Abschluss eines Pachtvertrages entsprechend.

5. Für jeden einzelnen Verstoß gegen die Verpflichtungen unserer AGBs ist Lima Invest, Pablo Lima aus 20099 Hamburg berechtigt, vom Empfänger des Angebots die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 50.000.00 Euro (in Worten fünfzigtausend Euro), maximal jedoch bis zu einem Gesamtbetrag von 250.000,00 Euro (in Worten zweihundertfünfzigtausend Euro) zu fordern. Mit der Zahlung der Vertragsstrafe wird die Geltendmachung des Anspruchs auf Unterlassung oder eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes für sämtliche durch die jeweilige Verletzung entstandenen Schäden nicht ausgeschlossen. Die Vertragsstrafe wird auf einen möglichen Schadensersatz angerechnet.

6. Der Empfänger ist verpflichtet, unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen, wenn ihm das Objekt bekannt ist. Geschieht dies nicht innerhalb von 3 Werktagen, so erkennt der Empfänger unseren Nachweis und bei Kauf, Einräumung eines Vorkaufsrechts oder Vermietung unseren Provisionsanspruch an. Der bloße Hinweis auf Vorkenntnis ist hierbei NICHT ausreichend. Die Provision gilt insbesondere auch bei Übernahme des Objektes im Wege einer Zwangsversteigerung oder einer Auktion oder bei Übernahme aus Konkurs als vereinbart.

7. Für den Fall, dass ein Gemeinschaftsgeschäft mit dem Empfänger vereinbart ist und keine besonderen Vereinbarungen – hinsichtlich der hälftigen Provisionsteilung mit dem Empfänger getroffen wurde, hat der Empfänger nur dann einen Anspruch auf die Hälfte der Provision, wenn er eine der Parteien des Vertrages, auf den das Gemeinschaftsgeschäft gerichtet ist, nachweist und diese Partei bis zum Abschluss des Vertrages aktiv begleitet. Der Empfänger ist im Falle eines Gemeinschaftsgeschäftes verpflichtet, alle gesetzlich oder vertraglich notwendigen Nachweise und Angaben, die für das Gemeinschaftsgeschäft notwendig sind (z. B. den Energieausweis gemäß § 17 Absatz 1 Satz 1 EnEV) zu beschaffen. Ist im Falle des Gemeinschaftsgeschäftes die Einziehung des Honorars nur mit anwaltlicher Hilfe oder nur auf dem Rechtsweg möglich, so haben sich die Parteien gegenseitig zu unterstützen, insbesondere die erforderlichen Unterlagen und sonstigen Beweismittel zur Verfügung zu stellen. Die Kosten der Einziehung gemäß Satz 1 sind im Verhältnis der vereinbarten Honorarquote zu teilen. Lehnt die forderungsberechtigte Partei die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe oder die Beschreitung des Rechtsweges ab, so ist sie verpflichtet, die gesamte Honorarforderung unter gleichzeitigem Verzicht auf ihre Beteiligung an die andere Partei auf deren Verlangen hin abzutreten, sowie die Unterlagen und das Beweismaterial zu übergeben. Mit der Abtretung wird die abtretende Partei von allen Verpflichtungen aus der im Gemeinschaftsgeschäft vereinbarten Honorarbeteiligung gegenüber der anderen Partei frei.

8. Werden über von uns namhaft gemachte Objekte andere Verträge, ganz gleich welcher Art, insbesondere solche Verträge abgeschlossen, welche dem Angebotsempfänger wirtschaftlich die Verfügungsmacht oder Nutzung des Objektes verschaffen, ist der Vorgang in jedem Fall provisionspflichtig.

9. Sofern der Empfänger dieses Angebot mit dem Verkäufer oder dessen Bevollmächtigten in Verbindung tritt, ist unsere Firma zu benennen. Spätestens bei Abschluss des Kaufvertrages ist unsere Firma hinzuzuziehen.

10. Im Falle einer kurzfristigen Besichtigungs-/ Terminabsage innerhalb von 24 Stunden vor der bestätigten Terminbuchung ist ein Verdienstausfall entstanden. Um diesen Ausfall zu kompensieren, wird Lima Invest einen entsprechenden Schadenersatz in Rechnung stellen.

11. Abweichende Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Hamburg.    

Sabrina Patoka

transaction manager & international relations

Mein Name ist Sabrina Patoka und ich bin die Assistenz unseres Geschäftsführers, Herrn Lima. Darüberhinaus bin ich für die internationalen Investorenkontakte bei Lima Invest zuständig. Gepaart mit meiner Leidenschaft für Innenarchitektur und Sprachen, hat mich neben wertvollen Jahren als Verkaufs- und Vertriebstrainerin auf internationaler Ebene bei einem weltweit führenden Logistikdienstleister, mein natürliches Verständnis für die Immobilienbranche zu einer kompetenten Beraterin in allen Immobilienangelegenheiten gemacht.

Dadurch, dass ich bilingual groß geworden bin und einige Jahre im mittelamerikanischen Ausland gelebt habe, spreche ich nicht nur fließend Polnisch, Englisch und Spanisch, sondern kenne mich auch mit den verschiedensten Kulturen aus. Eine meiner Stärken ist es, die Bedürfnisse meines Gegenübers schnell zu verstehen und auf diese einzugehen – dies ist in der Investmentberatungs-Branche ein großer Vorteil. Nicht nur die Empathie eines Investmentberaters ist für mich ein unverzichtbares Instrument, sondern auch ein vertrauenswürdiges Verhältnis und die Transparenz zu unseren Kunden und Partnern. Nicht zuletzt kann nur durch ein unternehmerisches Denken auf professionelle Weise Mehrwert für alle generiert werden.

Ich habe vor allem in den vergangenen Jahren gelernt, dass jede Immobilie so einzigartig wie ein Fingerabdruck eines einzelnen ist. Der Stil, die Bauweise, die Entwicklungsmöglichkeiten eines jeden Objektes und nicht zuletzt der Standort sind einmalig und müssen somit jedes Mal aus einem anderen Blickwinkel betrachtet werden. Entsprechend verlangt jede Immobilienvermittlung eine individuelle Konzeption und maßgeschneiderte Strategien – insbesondere im diskreten Off-market Verbtrieb. Denn nur so funktioniert eine selbstständige und differenzierte Vermarktung einer Immobilie mit Niveau!

Ich freue mich auf Ihr einzigartiges Anliegen & unsere nächste Immobilientransaktion!

Pablo Lima

BUSINESS OWNER

Der Start in die Selbständigkeit in der Immobilienbranche begann für Herrn Lima früh und unmittelbar nach seiner abgeschlossenen kaufmännischen Ausbildung im Jahre 2013. Im Jahre 2014 bis 2016 arbeitete Herr Lima als Prokurist in einem traditionellen Lübecker Immobilienunternehmen und übernahm früh die Verantwortung der gesamten Vermarktungsstrategie, Prozesse und Systeme sowie Teamaufbau. 2016 gründete Herr Lima die Lima Immobilien – seither verantwortet er als Geschäftsführer das Vermittlungsgeschäft im Anlagesektor in der D.A.CH Region mit einem Gesamtwert von rund 1 Milliarden Euro.