Tool · Ertragswertverfahren

Ihr Hebel fürechte Immobilienwerte.

Der Ertragswertrechner nach ImmoWertV 2021: Rohertrag, Bewirtschaftungskosten, Bodenwert, Liegenschaftszins und Restnutzungsdauer eingeben – Vervielfältiger, Gebäude- und Bodenwert und der Ertragswert stehen sofort da. Belastbare Zahlen statt Bauchgefühl, für Gespräche mit Banken, Käufern und Investoren.

  • Rechenweg nach ImmoWertV 2021
  • Restnutzungsdauer nach Modernisierung
  • PDF-Gutachten light und Link

Ertragswertrechner

Ihre Eckdaten. Ihr Ertragswert.

Allgemeines Ertragswertverfahren nach ImmoWertV 2021 – jeder Wert lässt sich ändern, das Ergebnis rechnet sofort mit.

Lima Invest Immobilien

Lima Invest Kalkulator

Geschützter Zugriff

Der Rechner ist passwortgeschützt. Bitte geben Sie das Passwort ein, um ihn zu öffnen.

Kein Passwort? Schreiben Sie uns: anfrage@limaimmobilien.com · Zur Startseite

Im Rechner

In drei Schritten zum Ertragswert.

  1. 01Ertrag Rohertrag, Nutzung und Bewirtschaftungskosten
  2. 02Grundstück Bodenwert aus Bodenrichtwert und Fläche
  3. 03Bewertung Liegenschaftszins, Restnutzungsdauer nach Anlage 2, Zu- oder Abschlag
  4. Ergebnis Rechenweg, Plausibilitätsprüfung, Zins-Sensitivität, PDF und Link
01

Ertrag

Miete und Bewirtschaftungskosten
optional

Erscheint im PDF und im geteilten Link.

Nutzung

Setzt die Gesamtnutzungsdauer und die Vergleichswerte der Prüfung.

€

= 8.000 € im Monat · 10,00 € pro m²

Die Nettokaltmieten eines Jahres: Monatsmiete aller Einheiten × 12. Beispiel: 10 Wohnungen × 650 € × 12 = 78.000 €.

Nach ImmoWertV zählt die marktüblich erzielbare Miete. Weicht die vertragliche Miete dauerhaft ab – etwa bei Leerstand oder alten Verträgen –, rechnen Sie mit der Marktmiete und erfassen die Differenz in Schritt 03 als Zu- oder Abschlag.

optional
m²

für Miete und Ertragswert pro m²

€

= 18,8 % des Rohertrags

Ansatz:des Rohertrags

Kosten, die der Eigentümer trägt und nicht auf die Mieter umlegen kann (§ 32 ImmoWertV):

  • Verwaltung – 2025 rund 359 € je Wohnung im Jahr, bei Gewerbe 3 % des Rohertrags
  • Instandhaltung – 2025 rund 14 € je m² Wohnfläche im Jahr
  • Mietausfallwagnis – 2 % des Rohertrags, bei Gewerbe 4 %
  • nicht umlagefähige Betriebskosten

Die Modellwerte stehen in Anlage 3 ImmoWertV und steigen jährlich mit dem Verbraucherpreisindex. Je nach Mietniveau ergeben sich bei Wohnhäusern meist 12 bis 35 % des Rohertrags. Umlagefähige Nebenkosten zählen nicht dazu – sonst wird der Ertrag doppelt gekürzt.

02

Grundstück

Bodenrichtwert und Fläche
€/m²

vom Gutachterausschuss

Der durchschnittliche Bodenwert je m² Grundstücksfläche in einer Lage, ermittelt vom Gutachterausschuss. Sie finden ihn kostenlos im Portal BORIS-D – für Hamburg auch in unserer Bodenrichtwert-Karte.

m²

laut Grundbuch

€

= 550 €/m² × 700 m²

Im Ertragswertverfahren wird der Boden getrennt vom Gebäude bewertet: Bodenrichtwert × Grundstücksfläche, bei Abweichungen in Lage, Zuschnitt oder Ausnutzung mit Anpassungen. Beispiel: 900 €/m² × 400 m² = 360.000 €. Ein eigener Wert ist jederzeit möglich – dokumentieren Sie die Quelle.

Selbstständig nutzbare Teilflächen, etwa ein bebaubarer Gartenteil, gehören nicht in die Bodenwertverzinsung. Lassen Sie ihren Wert hier weg und erfassen Sie ihn in Schritt 03 als Zuschlag.

03

Bewertung

Liegenschaftszins und Restnutzungsdauer
%

Bodenwertverzinsung 13.475 € im Jahr

Der Zinssatz, mit dem sich Immobilien dieser Art am Markt im Durchschnitt verzinsen. Er wird nicht berechnet, sondern vom Gutachterausschuss aus Kaufpreisen abgeleitet und im Grundstücksmarktbericht veröffentlicht (§ 21 ImmoWertV).

Orientierung laut IVD, Stand 2026:

Eigentumswohnungen1,5 – 4,5 %Multi-family houses2,5 – 5,5 %Residential and commercial buildings3,5 – 7,5 %Büro- und Geschäftshäuser4,0 – 8,0 %

Je höher der Zinssatz, desto niedriger der Ertragswert – ein Prozentpunkt macht oft 10 bis 20 % aus.

Jahre

nach Anlage 2 aus Baujahr und Modernisierung

Die Jahre, die das Gebäude bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann – es geht um das Gebäude, nicht um das Grundstück.

Ohne Modernisierung gilt grob: Gesamtnutzungsdauer minus Alter. Modernisierungen verlängern sie, Mängel an Dach, Technik oder Leitungen verkürzen sie. Der Rechner nutzt das Modell der Anlage 2 ImmoWertV – oder Sie tragen einen eigenen Wert ein.

Restnutzungsdauer aus Baujahr und Modernisierung Modell nach Anlage 2 ImmoWertV

Punkte
Jahre

Alter 51 Jahre · mittlerer Modernisierungsgrad · Modell ergibt 40 Jahre Restnutzungsdauer

Punkte nach Anlage 2 ImmoWertV, höchstens 20:

Dach erneuert, Wärmedämmung verbessertbis 4Außenwände gedämmtbis 4Fenster und Außentürenbis 2Leitungen (Strom, Gas, Wasser, Abwasser)bis 2Heizungbis 2Bäderbis 2Innenausbau (Decken, Böden, Treppen)bis 2Grundriss wesentlich verbessertbis 2

0 bis 1 Punkt: nicht modernisiert · 2 bis 5: kleine Modernisierungen · 6 bis 10: mittlerer Grad · 11 bis 17: überwiegend · 18 bis 20: umfassend modernisiert. Nach einer Kernsanierung gilt das Sanierungsjahr als Baujahr; die Restnutzungsdauer kann dann bis zu 90 % der Gesamtnutzungsdauer erreichen.

Gesamtnutzungsdauer nach Anlage 1 ImmoWertV: 80 Jahre für Ein- und Mehrfamilienhäuser und Wohnhäuser mit Mischnutzung, 60 Jahre für Büro- und Geschäftshäuser. Nutzt Ihr Gutachterausschuss andere Werte, übernehmen Sie dessen Ansatz – Liegenschaftszins und Nutzungsdauer gehören zusammen.

optional
€

z. B. Instandhaltungsstau, Miete dauerhaft unter Markt, selbstständig nutzbare Teilfläche

Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale: Abweichungen, die der Liegenschaftszins nicht abbildet – etwa ein Instandhaltungsstau, Mieten dauerhaft unter oder über dem Markt, Baulasten oder eine selbstständig nutzbare Teilfläche. Sie kommen am Ende als Abschlag oder Zuschlag auf den vorläufigen Ertragswert.

Bewertung

Annahmen plausibel

    Nächste Schritte

      Rechenweg

      1.762.936 €Ertragswert

      Ertragsgetrieben: Der Gebäudeanteil des Reinertrags wird kapitalisiert, danach kommt der Bodenwert hinzu.

      Der Vervielfältiger (Barwertfaktor, § 34 ImmoWertV) sagt, was 1 € jährlicher Reinertrag heute wert ist, wenn er über die Restnutzungsdauer n fließt und mit dem Liegenschaftszins i abgezinst wird:

      V = ((1 + i)n − 1) / (i × (1 + i)n)

      Beispiel: i = 4,5 % und n = 30 ergibt V ≈ 16,3. 10.000 € Reinertrag × 16,3 ≈ 163.000 € Gebäudeertragswert. Ein höherer Zinssatz senkt V, eine längere Restnutzungsdauer erhöht ihn.

      Zins-Sensitivität

      −14,8 %Ertragswert bei +1 %-Punkt
      ZinsErtragswertÄnderung

      Unverbindliche Orientierung nach dem allgemeinen Ertragswertverfahren der ImmoWertV 2021 – kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Das Ergebnis hängt stark von Mietansatz, Liegenschaftszins und Restnutzungsdauer ab. Für eine fundierte Bewertung: Have your property valued.

      So arbeitet der Rechner

      Vom Mietertrag zum Ertragswert – nachvollziehbar.

      01

      Eckdaten eingeben

      Rohertrag, Bewirtschaftungskosten, Bodenrichtwert und Fläche, Liegenschaftszins. Die Restnutzungsdauer ermittelt der Rechner auf Wunsch aus Baujahr und Modernisierung.

      02

      Rechenweg live

      Reinertrag, Bodenwertverzinsung, Vervielfältiger, Gebäude- und Bodenwert – Schritt für Schritt nach ImmoWertV 2021, mit Plausibilitätsprüfung und Zins-Sensitivität.

      03

      Gutachten light sichern

      Die Auswertung als PDF für Bank, Käufer oder Beirat speichern oder die Berechnung als Link an Partner und Berater schicken.

      Questions and answers

      Das Ertragswertverfahren, kurz erklärt.

      Was hinter den Zahlen steckt – und worauf Gutachter, Banken und Investoren achten.

      Was ist das Ertragswertverfahren?

      Das Ertragswertverfahren ist eines der drei Wertermittlungsverfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) – neben dem Vergleichs- und dem Sachwertverfahren. Es leitet den Wert aus den Erträgen ab, die eine Immobilie nachhaltig erwirtschaftet. Deshalb ist es das Standardverfahren für Renditeobjekte wie Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Büros und Handelsflächen.

      Wie wird der Ertragswert berechnet?

      Vom Jahresrohertrag ziehen Sie die Bewirtschaftungskosten ab und erhalten den Reinertrag. Davon geht die Bodenwertverzinsung ab, also Bodenwert mal Liegenschaftszinssatz. Der Rest ist der Reinertragsanteil des Gebäudes. Er wird mit dem Vervielfältiger kapitalisiert – dem Barwertfaktor aus Liegenschaftszinssatz und Restnutzungsdauer. Zum Gebäudeertragswert kommt der Bodenwert hinzu. Besondere Merkmale wie ein Instandhaltungsstau werden zum Schluss als Zu- oder Abschlag berücksichtigt.

      Was ist der Liegenschaftszinssatz – und woher bekomme ich ihn?

      Der Liegenschaftszinssatz ist der Zinssatz, mit dem sich Immobilien einer Art am Markt im Durchschnitt verzinsen. Die Gutachterausschüsse leiten ihn aus tatsächlichen Kaufpreisen ab und veröffentlichen ihn im Grundstücksmarktbericht. Er ist der stärkste Hebel der Rechnung: Ein Prozentpunkt mehr senkt den Ertragswert oft um zehn bis zwanzig Prozent. Ohne örtliche Daten bieten die Empfehlungen des IVD eine Orientierung, für 2026 etwa 2,5 bis 5,5 % bei Mehrfamilienhäusern und 4,0 bis 8,0 % bei Büro- und Geschäftshäusern.

      Welche Bewirtschaftungskosten setzt man an?

      Nach § 32 ImmoWertV zählen dazu Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten, das Mietausfallwagnis und Betriebskosten, die nicht auf die Mieter umgelegt werden. Anlage 3 der Verordnung gibt Modellwerte vor, die jährlich an die Verbraucherpreise angepasst werden – für 2025 rund 359 € Verwaltung je Wohnung und 14 € Instandhaltung je m² Wohnfläche, dazu 2 % Mietausfallwagnis, bei Gewerbe 4 %. Bei Wohnhäusern ergeben sich je nach Mietniveau meist 12 bis 35 % des Rohertrags.

      Wie ermittelt man die Restnutzungsdauer?

      Ausgangspunkt ist die Gesamtnutzungsdauer nach Anlage 1 ImmoWertV – 80 Jahre für Wohnhäuser, 60 Jahre für Büro- und Geschäftshäuser. Ohne Modernisierung gilt grob Gesamtnutzungsdauer minus Alter. Modernisierungen verlängern die Restnutzungsdauer: Anlage 2 vergibt dafür bis zu 20 Punkte, zum Beispiel 4 für ein erneuertes, gedämmtes Dach und 2 für eine neue Heizung, und rechnet sie mit einer Formel in Jahre um. Der Rechner übernimmt diese Formel, sobald Sie Baujahr und Punkte eintragen.

      Ist der Ertragswert gleich dem Verkehrswert?

      Nicht automatisch. Der Ertragswert ist ein Verfahrenswert. Den Verkehrswert nach § 194 Baugesetzbuch leitet ein Sachverständiger daraus ab – unter Würdigung der Marktlage, des Zustands und gegebenenfalls weiterer Verfahren. Für Kauf, Verkauf oder Finanzierung ist der Rechner eine belastbare Orientierung, ein Gutachten ersetzt er nicht. Wenn Sie eine fundierte Einschätzung brauchen, bewerten wir Ihre Immobilie gern.

      Vom Rechnen zum Kaufen

      Die Zahlen passen? Wir haben die Objekte.

      Hinterlegen Sie Ihr Ankaufsprofil – wir schicken Ihnen passende Off-Market-Objekte, bevor sie am Markt sind. Oder lassen Sie Ihre eigene Immobilie bewerten.

      Lima Invest Immobilien · Elbchaussee 162 · 22605 Hamburg · anfrage@limaimmobilien.com