Allgemeine Geschäftsbedingungen | Lima Invest Immobilien
Lima Invest Properties

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Als PDF drucken

1. Grundlagen der Angebote

Unsere Angebote basieren auf den uns vom Eigentümer, Verkäufer, Vermieter oder sonstigen Dritten erteilten Informationen. Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf, Zwischenvermietung sowie Irrtümer bleiben vorbehalten. Exposés dienen ausschließlich der Vorabinformation und stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung dar. Maßgeblich ist ausschließlich der Inhalt des jeweils abgeschlossenen Hauptvertrages.

2. Nachweis- und Vermittlungstätigkeit

Unsere Tätigkeit erfolgt als Nachweis- und/oder Vermittlungsmakler. Der Kontakt zu Eigentümern erfolgt grundsätzlich über Lima Invest Immobilien.

Der Angebotsempfänger verpflichtet sich, uns über den Fortgang von Verhandlungen sowie über den Abschluss eines Hauptvertrages unverzüglich zu informieren.

3. Vertraulichkeit / Weitergabeverbot

Unsere Angebote sind ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere an verbundene Unternehmen, Familienangehörige oder Geschäftspartner, ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig.

Haftungshinweis: Im Falle einer unbefugten Weitergabe haftet der Empfänger für daraus entstehende Provisionsansprüche, als hätte er den Vertrag selbst abgeschlossen.

4. Provisionsanspruch

4.1 Entstehung des Provisionsanspruchs

Der Provisionsanspruch entsteht, sobald infolge unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein wirksamer Hauptvertrag zustande kommt. Ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit unserer Tätigkeit ist ausreichend. Es ist unerheblich, ob:

  • der Vertrag zu abweichenden Konditionen geschlossen wird
  • der Abschluss zeitlich verzögert erfolgt
  • der Erwerb über Dritte oder verbundene Unternehmen erfolgt

4.2 Wirtschaftlich gleichwertige Geschäfte

Ein Provisionsanspruch besteht auch, wenn anstelle des ursprünglich beabsichtigten Vertrages ein wirtschaftlich vergleichbares Geschäft abgeschlossen wird, insbesondere durch Share Deals, Erwerb von Gesellschaftsanteilen oder sonstige Konstruktionen zur Umgehung eines direkten Erwerbs.

4.3 Fortbestand des Anspruchs

Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn der Vertrag unter auflösenden Bedingungen geschlossen wird, der Vertrag rückgängig gemacht wird (sofern dies vom Erwerber zu vertreten ist) oder der Vertrag nicht durchgeführt wird.

5. Fälligkeit und Zahlung

Die Provision ist mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages verdient. Sie ist nach Rechnungsstellung innerhalb von 7 Kalendertagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.

6. Verzugsregelung

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Bei Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.

7. Provisionssätze

7.1 Asset Deal

Transaktionsvolumen Provisionssatz
bis 5 Mio. € 5 %
5 Mio. € – 15 Mio. € 4 %
15 Mio. € – 30 Mio. € 3 %
ab 30 Mio. € 2 %

7.2 Share Deal

Berechnungsgrundlage ist der wirtschaftliche Gesamtwert (inkl. Grundstück und Gebäude). Die Staffel entspricht den Regelungen unter Punkt 7.1.

7.3 Vermietung / Verpachtung

  • Standard: 3 Nettomonatsmieten
  • Ab 10 Jahren Laufzeit: 4 Nettomonatsmieten
  • Optionen, Verlängerungsrechte oder Vormietrechte erhöhen die Provision um eine weitere Nettomonatsmiete.

8. Umgehungsschutz / Vertragsstrafe

Der Angebotsempfänger verpflichtet sich, unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit nicht zu umgehen. Kommt es zu einem Vertragsabschluss über ein von uns nachgewiesenes Objekt ohne unsere Beteiligung oder wird die Provision durch Umgehung vereitelt, ist eine Vertragsstrafe in Höhe der entgangenen Provision zu zahlen.

Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten. Die Vertragsstrafe wird auf etwaige Schadensersatzansprüche angerechnet. Dem Empfänger bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

9. Vorkenntnis

Ist dem Empfänger das Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt dieser Hinweis, gilt unser Nachweis als ursächlich.

10. Gleichgestellte Erwerbsvorgänge

Eine Provision fällt auch an, wenn der Erwerb im Wege einer Zwangsversteigerung, Auktion, eines Insolvenzverfahrens oder sonstiger vergleichbarer Erwerbsformen erfolgt.

11. Off-Market-Regelung

Die Vermarktung erfolgt im Off-Market-Verfahren. Eine Veröffentlichung auf öffentlichen Plattformen (z. B. Immobilienportale) ist ohne ausdrückliche Zustimmung unzulässig. Zulässig ist ausschließlich die diskrete Weitergabe im eigenen Netzwerk.

12. Gemeinschaftsgeschäfte

Bei Gemeinschaftsgeschäften gelten gesonderte Vereinbarungen. Ohne ausdrückliche Regelung besteht kein Anspruch auf Provisionsbeteiligung.

13. Terminabsagen

Bei kurzfristigen Absagen von Besichtigungsterminen (unter 24 Stunden) behalten wir uns vor, einen nachweisbaren Schaden in Rechnung zu stellen.

14. Schlussbestimmungen

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Hamburg. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

© 2026 Lima Invest Immobilien | Alle Rechte vorbehalten.